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Noch einmal zur Erinnerung: Achtung Leinenpflicht

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In Sachsen-Anhalt gilt vom 1. März bis zum 15. Juli eine Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft und auf angrenzenden öffentlichen Straßen. Zu der freien Landschaft zählen auch die Wälder. Es ist wichtig, dass Hunde in dieser Zeit angeleint werden, um die Wildtiere und deren Nachwuchs vor Störungen in der Brut- und Setzzeit zu schützen. Vögel sind während der Aufzucht ihrer Jungen besonders störempfindlich. Aber auch Tiere wie Rehe, die ihre Kinderstube auf dem Boden haben, können von freilaufenden Hunden gestört werden. Das Anleihen trägt nicht nur zum Artenschutz bei, sondern schützt auch den Vierbeiner vor ungewolltem Weglaufen. Für Hundebesitzer, die sich nicht an die Leinenpflicht vom 1. März bis 15. Juli halten, kann es zudem teuer werden. Das Nichtanleihen des Hundes ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden.

 

Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde, die sich im Einsatz befinden, sind von dieser Regelung ausgenommen.

 

Diese Regelung ist im Landeswaldgesetz im § 28 zu finden.

 

© https://landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/

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